Was ist, wenn der Tauchreiseveranstalter pleite geht?
Jeder Tauchreiseveranstalter muss die Zahlungen seiner Kunden gegen Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz versichern, damit die bereits geleisteten Anzahlungen / Reisepreises, der Rücktransport aus der Tauchregion oder die Erstattung von notwendigen Mehraufwendungen wie zum Beispiel Hotel- und Verpflegungskosten erfolgen kann. (651 k BGB).